Stemmschleuse BT-32 für Probeentnahmen
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Produktinformationen "Stemmschleuse BT-32 für Probeentnahmen"
Die Stemmschleuse BT-32 für Probeentnahmen (16 × 22 cm, ovale Öffnung): der vorbereitete Kunststoffbeutel für die Materialprobenahme, angelehnt an das emissionsarme Stemmverfahren nach DGUV Information 201-012 (bisher BGI 664). Die Entnahmestelle wird nach der Probenahme wieder versiegelt, sodass keine Asbestfasern freigesetzt werden. Verpackungseinheit: 25 Stück.
So ist die Schleuse aufgebaut
Ein transparenter Beutel mit Druckverschluss, entsprechend der Beschreibung im Verfahrensblatt vorbereitet: Auf der Rückseite sitzt ein breites doppelseitiges Klebeband mit ovale Öffnung, ca. 5 × 3 cm – darüber wird die Schleuse auf der Wand befestigt und das Material durch die Öffnung abgetragen. Auf der Vorderseite ist ein Klebestreifen aufgebracht, der beim Arbeiten mit dem Werkzeug verklebt und die Schleuse beim Abziehen mitnimmt – das Material fällt in den Beutel.
Das Verfahren dahinter
BT 32 („Stemmverfahren“) ist ein emissionsarmes Verfahren für Tätigkeiten mit geringer Exposition gemäß Nr. 2.9 TRGS 519, beschrieben in der DGUV Information 201-012 (bisher BGI 664). Es umfasst die Entnahme von Materialproben aus asbesthaltigen Wand- und Deckenbekleidungen, angelehnt an das Stemmverfahren; die Entnahmestelle wird nach der Probenahme wieder versiegelt. Kurz zusammengefasst: Schleuse mit dem Verschluss nach oben aufkleben, das Material durch die Schleuse abtragen, Restfaserbindemittel aufbringen, die Schleuse vorn und hinten verschließen und staubdicht entsorgen – maßgeblich ist das offizielle Verfahrensblatt.
Gut zu wissen
Die Durchführung des Verfahrens liegt beim Anwender: Dazu gehören unter anderem eine sachkundige verantwortliche Person nach TRGS 519, die unternehmensbezogene Anzeige bei der zuständigen Behörde, Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan sowie persönliche Schutzausrüstung. Details enthält das jeweils aktuelle Verfahrensblatt des IFA (DGUV).
Eigenschaften auf einen Blick
- Transparenter Beutel mit Druckverschluss, Größe 16 × 22 cm
- Rückseite: doppelseitiges Klebeband mit ovale Öffnung, ca. 5 × 3 cm
- Vorderseite: Klebestreifen – öffnet den Beutel beim Abziehen, das Material fällt hinein
- Ohne Beschriftungsetikett
- Verpackungseinheit: 25 Stück
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Häufig gestellte Fragen
Wofür ist die Stemmschleuse BT-32 gedacht?
Für die Entnahme von Materialproben aus asbesthaltigen Wand- und Deckenbekleidungen, angelehnt an das Stemmverfahren; die Entnahmestelle wird nach der Probenahme wieder versiegelt – im Rahmen des emissionsarmen Verfahrens BT 32 gemäß Nr. 2.9 TRGS 519, beschrieben in der DGUV Information 201-012 (bisher BGI 664).
Wie funktioniert das Verfahren – kurz erklärt?
Die Schleuse wird mit dem Verschluss nach oben auf die Wand geklebt; das Material wird durch die Schleuse hindurch abgetragen und Restfaserbindemittel aufgebracht. Danach wird die Öffnung vorn durch Herunterklappen des oberen Teils verschlossen, die Schleuse langsam gelöst und hinten durch Umklappen verschlossen – das Material bleibt im Beutel. Maßgeblich ist das offizielle Verfahrensblatt des IFA (DGUV).
Wie ist die Schleuse aufgebaut?
Ein transparenter Druckverschlussbeutel (16 × 22 cm), vorbereitet nach der Beschreibung im Verfahrensblatt: rückseitig ein breites doppelseitiges Klebeband mit ovale Öffnung, ca. 5 × 3 cm, vorderseitig ein Klebestreifen, der die Schleuse beim Abziehen öffnet.
Was bedeutet BGI 664 bzw. DGUV Information 201-012?
Die DGUV Information 201-012 (bisher BGI 664) beschreibt die von der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannten emissionsarmen Verfahren nach TRGS 519 für Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien. BT 32 („Stemmverfahren“) ist eines dieser Verfahren; die jeweils aktuellen Verfahrensblätter veröffentlicht das IFA (DGUV).
Was muss ich beim Einsatz beachten?
Die Durchführung liegt beim Anwender – dazu gehören unter anderem eine sachkundige verantwortliche Person nach TRGS 519, die unternehmensbezogene Anzeige bei der zuständigen Behörde, Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan, eingewiesenes Fachpersonal sowie persönliche Schutzausrüstung. Verbindlich ist das jeweils aktuelle Verfahrensblatt.
Gibt es die Schleuse auch mit Beschriftungsetikett?
Ja – für die Probenahme muss die Schleuse gekennzeichnet werden, dafür gibt es die Ausführung mit Beschriftungsetikett (Art.-Nr. 20220641).
Worin unterscheidet sich diese Ausführung von der normalen Stemmschleuse?
Die Probeentnahme-Ausführung hat eine kleine ovale Öffnung (ca. 5 × 3 cm) – zugeschnitten auf die Entnahme einer Materialprobe. Für das Abstemmen größerer Bereiche (bis 20 × 20 cm, z. B. zur Bohrungs-Vorbereitung) nehmen Sie die Stemmschleuse BT-32 mit 15 × 15 cm (Art.-Nr. 20220820) oder 20 × 20 cm Öffnungsbereich (Art.-Nr. 20220635).
Wie viele Schleusen sind in einer Packung?
Eine Verpackungseinheit enthält 25 Stück.
| Beschriftungsetikett: | Ohne |
|---|---|
| Beutelgröße: | 16 x 22 cm |
| Lochgröße: | 5,0 x 3,0 cm (oval) |
easyTEC Staubschutz GmbH
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